Hinweise zum Silvesterfeuerwerk | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Viele freuen sich schon jetzt darauf, das neue Jahr mit einem Silvester-Feuerwerk zu begrüßen. Nach dem Sprengstoffgesetz sind hier jedoch Regeln zu beachten.

Hinweise zum Silvesterfeuerwerk

So ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, also Feuerwerksraketen und Böller, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in Bereichen mit besonders brandempfindlichen Gebäuden (Fachwerkhäuser) und Anlagen verboten.

Da es in allen sechs Caldener Ortsteilen Fachwerkhäuser gibt, bitten wir um erhöhte Aufmerksamkeit.

Bitte beachten Sie: Raketen und Feuerwerkskörper sollten nur dort abgebrannt werden, wo sie keinen Schaden anrichten können. Insbesondere auf Menschen und Tiere in der Nähe und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Häusern, Fahrzeugen usw. ist zu achten. Die Hinweise auf den Verpackungen der pyrotechnischen Artikel sollen aufmerksam gelesen werden. Eltern sollten dies am besten gemeinsam mit den Kindern machen und das Abbrennen immer beaufsichtigen.

Außerdem sollten in der Silvesternacht Fenster und Türen geschlossen bleiben, Balkone und Terrassen sollten frei von brennbaren Gegenständen sein. Bei Bränden und Unfällen ist sofort die Notrufnummer 112 zu wählen. Bitte respektieren Sie die Tätigkeit der Einsatzkräfte.

Wer einen Brand bzw. einen Schaden verursacht, dem drohen neben einer Geldbuße sogar eine Freiheitsstrafe und auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche – und das möchte schließlich keiner!

Für einen sicheren Umgang bitten wir darum folgende Punkte zu beachten:

  1. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern findet in diesem Jahr von Montag, 29. Dezember bis Mittwoch, 31. Dezember, statt. Raketen und Böller der Kategorie 2 dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben und auch nur von diesen abgebrannt werden. Die Abgabe an Jugendliche ist auch dann verboten, wenn eine schriftliche Vollmacht der Eltern vorliegt. Das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern ist wegen des erhöhten Brandrisikos verboten.

  2. Das Nichtbeachten des Abbrennverbots ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden.

  3. Ordnungswidrig handelt ebenfalls jeder, der vor dem 31.12.2025 oder nach dem 1.1.2026 Böller und Raketen zündet.

  4. Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe mit denen nicht experimentiert werden sollte. Auch Produkte mit EU-Zulassung sind nicht ungefährlich, sondern nur sicher handhabbar bei bestimmungsgemäßer Verwendung. Blindgänger sollten nicht erneut entzündet werden.

  5. Feuerwerkskörper sollten sicher und für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden. Eltern und Aufsichtspflichtige tragen Verantwortung für Kinder und Jugendliche. Raketen dürfen nur senkrecht von einem sicheren Platz im Freien gestartet werden. Keine Personen, Bäume, Oberleitungen, Tankstellen, Dachvorsprünge oder leicht entzündliche Gegenstände sollten in der Nähe sein.

Kommen Sie gut ins Neue Jahr 2026!