Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Verkehrsraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bäume, Sträucher und Hecken entlang öffentlicher Straßen und Wege verschönern das Landschafts- und Stadtbild und leisten außerdem einen wichtigen Beitrag zum Klima. Sommerliche Temperaturen und dazu Regen bringen das Grün zum Wachsen. Gartenbesitzer und auch der gemeindliche Bauhof haben alle Hände voll zu tun, Sträucher, Hecken und Bäume „in Form“ zu halten.

Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern im öffentlichen Verkehrsraum zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Wir möchten die Grundstückseigentümer hiermit generell an ihre Pflicht zum Rückschnitt von auf öffentliche Flächen wucherndem Grün erinnern. Um deren Verkehrssicherheit zu erhalten, müssen Hecken, Sträucher und Bäume gem. § 27 Abs. 5 des Hessischen Straßengesetzes bis auf die Grundstücksgrenzen zurückgeschnitten werden.

Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtszeitig ohne Sehbeeinträchtigung wahrgenommen werden können.

Über Geh- und Radwegen sowie Fahrbahnen muss das sogenannte „Lichtraumprofil“ freigehalten werden. Als „Lichtraumprofil“ wird eine festgelegte Umgrenzungslinie bezeichnet, die über dem Fahrweg freigehalten werden muss. Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsflächen frei und sauber gehalten werden.

Die Anlieger sind darüber hinaus auch für die Sauberkeit des Gehweges, der an ihr Grundstück angrenzt, verantwortlich. Auch hier muss das oftmals sprießende Unkraut entfernt werden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Nina Glaser, Tel. 05674/702-19, E-Mail: nina.glaser@calden.de

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