Was ändert sich?
Im Oberweg wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert.
Wann?
Die neue Zone 30-Beschilderung wird in den nächsten Tagen durch unsere Mitarbeiter montiert. Die bisherige Beschilderung zur Vorfahrtsregelung wird abgebaut
Bitte beachten:
In einer Tempo-30-Zone gilt die Verkehrsregel: „Rechts vor Links“
Diese Maßnahme dient der Erhöhung der Verkehrssicherheit, besonders für Kinder und Fußgänger. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden um Rücksicht und Aufmerksamkeit – vielen Dank!