Der bevollmächtigte Schornsteinfeger bittet alle Eigentümer, dass die notwendigen Messungen laut Feuerstättenbescheid (Öl- und Gasheizungen) und die hoheitliche Tätigkeit Feuerstättenschau in dem Ortsteil Calden weiter zu beachten sind.
Um Nachmessungen zu vermeiden wird gebeten, die Feuerungsanlagen fachgerecht reinigen und warten zu lassen.
Ab dem 16.02.2026 wird um die Einhaltung der notwendigen Schornsteinfegerarbeiten von genutzten Rauchschornsteinen, die 2-, 3- bzw. 4-mal pro Jahr laut Feuerstättenbescheid gereinigt werden, gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Lindner
Bev.-Bezirksschornsteinfeger