Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bittet alle Eigentümer, dass diese die Einhaltung der notwendigen Schornsteinfegerarbeiten laut Feuerstättenbescheid für ihre Liegenschaften im Ortsteil Calden mit genutzten Rauchschornsteinen, die 1, bzw. 4-mal pro Jahr gereinigt werden sowie die Reinigung/Überprüfung der Öl- und Gasheizungsschornsteine – keine Kunststoffleitungen - für den Zeitraum vom 31. August bis 15. September 2026 zu beachten haben.
Die hoheitliche Tätigkeit Feuerstättenschau wird zeitgleich fortgeführt.
Frank Lindner
Bev. Bezirksschornsteinfeger