Neue Vorfahrtsregelung
Durch die Neuklassifizierung der Straßen ändert sich die Vorfahrt im Kreuzungsbereich wie folgt:
Die Vorfahrtstraße verläuft künftig aus der Wilhelmsthaler Straße nach links weiter in die Holländische Straße.
Für Verkehrsteilnehmer, die auf der Holländischen Straße in Richtung Kassel unterwegs sind, bedeutet dies:
Fahrzeuge aus der Wilhelmsthaler Straße haben Vorrang.
In der Holländischen Straße, Höhe Kirche, gilt ab dann die Verkehrsregel „Vorfahrt achten!“
Die neuen Markierungen und Beschilderungen werden am 11. und 12. Dezember 2025 aufgebracht. Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer um besondere Vorsicht während der Arbeiten und um Beachtung der geänderten Vorfahrtsregelung.
Änderung der Straßenklassifizierung
Mit der Fertigstellung der Ortsumfahrung Calden wurde die Trassenführung der bisherigen Bundesstraße 7 (B7) neu geordnet. Daraus ergeben sich folgende Anpassungen:
Die ehemalige B7 in Fahrtrichtung Kassel wurde zur Gemeindestraße abgestuft.
Der Abschnitt ab der Wilhelmsthaler Straße in Fahrtrichtung Warburg wurde aufgrund der verkehrlichen Neubewertung zur Kreisstraße herabgestuft.
Die K 46 verläuft nun:
von Wilhelmsthal über die Wilhelmsthaler Straße,
dann links in die Holländische Straße,
und endet am Ortsausgang an der L 3214.