Mit der Durchführung der Arbeiten werden die Städtischen Werke als technischer Betriebsführer der Gemeinde Calden beauftragt. Rechtzeitig vor dem anstehenden Zählerwechsel werden sich Mitarbeiter zur Terminabstimmung mit Ihnen schriftlich in unserem Auftrag in Verbindung setzen.
Mit diesem Merkblatt möchten wir Ihnen vorab einige Hintergrundinformationen zu dem Vorhaben geben:
Welcher Funkwasserzähler wird eingesetzt?
Die Gemeinde Calden hat sich für das Modell Ultrimis V1.5 entschieden, das von dem Unternehmen Hermann Pipersberg jr. GmbH (Remscheid) vertrieben wird. Mit dem Einbau wird voraussichtlich in der 22. Kalenderwoche 2026 begonnen.
Braucht der Funkwasserzähler Strom?
Nein. Der Funkzähler ist batteriebetrieben. Die Batterie hat eine Lebensdauer von bis zu 12 Jahren.
Welche Vorteile hat der digitale Funkwasserzähler?
Kein Ablesen und Durchgeben der Zählerstände zur Jahresabrechnung notwendig dank Fernablesung
Händische Eingabe der Zählerstände in das Abrechnungssystem und somit auch mögliche Übertragungsfehler entfallen
Keine Schätzungen mehr – dank Funkübertragung der Zählerstände können alle Zähler verbrauchsgenau abgerechnet werden
Höhere Messgenauigkeit durch Ultraschallmesstechnik
Nachhaltigkeit: längere Lebensdauer dank Funktechnologie
Frühzeitiges Erkennen und Ausfindigmachen von z. B. Leckagen und Wasserrohbrüchen durch Störungsmeldungen
Welche Vorbereitungen kann ich treffen, um einen reibungslosen Zählertausch zu ermöglichen?
Bitte sorgen Sie im Vorfeld dafür, dass der Wasserzähler zum Termin für die Monteure frei zugänglich ist.
Wie erfolgt die Ablesung?
Der neue digitale Wasserzähler ist mit einem Funkmodul ausgestattet, das intervallweise auf einer Frequenz von 868 MHz ein Signal sendet. Der Zählerstand wird zum Abrechnungsstichtag per Funk im Vorbeifahren ausgelesen. Nur Mitarbeiter der Gemeinde Calden können nach dem Zählerwechsel den Stand Ihres Wasserzählers mit einem speziellen Auslesegerät empfangen, ohne hierfür Ihr Gebäude betreten zu müssen. Das bedeutet, dass eine Anwesenheit Ihrerseits nicht mehr notwendig ist, es erfolgt keine Störung durch einen Ableser bzw. eine Selbstablesung entfällt. Falschablesungen (z.B. Zahlendreher) werden vermieden. Die Funkauslesung dient der Ermittlung des jährlichen Verbrauches. Sie haben als Kunde weiterhin die Möglichkeit, den Verbrauch selbst am (digitalen) Display des Wasserzählers zu kontrollieren.
Fallen für mich Kosten für den Austausch meines Wasserzählers an?
Der Zählerwechsel erfolgt für Sie selbstverständlich kostenlos.
Bin ich einer Funkstrahlung ausgesetzt?
Das durch den Zähler übermittelte Funksignal ist unbedenklich. Das Funksignal des Ultraschallwasserzählers wird in regelmäßigen Abständen gesendet und dauert nur Millisekunden.
Die Sendeleistung ist völlig ungefährlich und deutlich kleiner, verglichen mit den meisten heute in Haushalten zu findenden Geräten wie: Rundfunk (DAB) und Fernsehen (DVB-T), schnurlose Telefone (DECT), Mobilfunk, Babyphone, Wireless LAN (WLAN) und Bluetooth zur Kommunikation von Computern, Smartphones, Tablets etc. Die neuen Zähler senden mit einer Frequenz von 868 - 870 MHz ca. alle 10-15 Sekunden ein Signal aus, das nur wenige Millisekunden dauert. Die Leistung dieses Signals liegt bei weniger als 10 Milliwatt und die gesamte tägliche Sendedauer unter 60 Sekunden. Andere Geräte (bspw. schnurlose Telefone) senden hingegen ständig.
Zum Vergleich: ein Handy sendet während eines Gesprächs mit 1000 - 2000 Milliwatt, ein schnurloses Telefon (DECT Standard) sendet mit 250 Milliwatt, WLAN mit 100 Milliwatt und selbst ein Babyphone hat mit 10 Milliwatt eine stärkere Sendeleistung.
Nach allem, was Technik und Medizin wissen, können wir Sie also beruhigen: die neuen Wasserzähler beeinträchtigen weder Ihre Gesundheit noch Ihr Wohlbefinden.
Hinzu kommt, dass der Zähler in der Regel mehrere Meter entfernt im Keller oder einem Hauswirtschaftsraum angebracht ist, wohingegen sich Babyfon und Schnurlostelefon in unmittelbarer Umgebung befinden. Die neuen Zähler verfügen über eine Funkunbedenklichkeit nach RED 2014/53/EU.
Welche Daten werden übermittelt?
Ihr Wasserzähler teilt uns via Funk lediglich die Höhe Ihres Zählerstandes, Ihre Zählernummer und ggf. Infocodes mit (z.B. Leckage oder Rohrbruch). Es werden keine personenbezogenen Daten gefunkt, wie Anschrift, Eigentümer- und Rechnungsdaten etc. Die Zählerdaten werden erst im Büro beim Einspielen in unser Abrechnungssystem anhand der Zählernummer mit Ihrem Abrechnungskonto verknüpft und dort zur Erstellung Ihrer Verbrauchsabrechnung weiterverwendet. Der Wasserzähler funkt nur unidirektional, das bedeutet, nur in eine Richtung. Es kann also von außen keine Manipulation o.ä. stattfinden, da der Zähler keine Empfangseinheit besitzt.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen zum Austausch der Wasserzähler habe und wie kann ich ihn/sie erreichen?
Bei Fragen zum bevorstehenden Austausch der Wasserzähler stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen die Gemeinde Calden unter der Rufnummer 05674/702-0.
Datenschutz beim Einsatz von Funkwasserzählern
Häufig sehen sich die Wasserversorger Fragen und Beschwerden ihrer Kunden im Hinblick auf den Datenschutz ausgesetzt. Diesen datenschutzrechtlichen Unsicherheiten wurde in Hessen mit einer gemeinsamen Erklärung von Datenschutzbeauftragten und Wasserwirtschaft begegnet. Im Ergebnis wird danach der Einsatz von Funkwasserzählern als datenschutzrechtlich grundsätzlich rechtmäßig bewertet. Ausgangspunkt ist, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten immer eines Erlaubnistatbestandes bedarf. Ein solcher liegt vor, wenn die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Darunter fällt die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge.
Dennoch müssen die Wasserversorger bei einer Umstellung auf Funkwasserzähler einige rechtliche Besonderheiten beachten. So müssen sie als Verantwortliche für die Datenverarbeitung die Einhaltung gewisser Mindestanforderungen gewährleisten. Dazu zählt etwa, dass sie vor der Umrüstung auf Funkwasserzähler ihrer datenschutzrechtlichen Informationspflicht gegenüber den Betroffenen nachkommen.
Gegenüber analogen Wasserzählern können digitale Funkwasserzähler mehr Daten als nur den Verbrauch erfassen. Je nach Zählertyp können unterschiedliche Daten gemessen, gespeichert und übermittelt werden. Obligatorisch ist es daher, dass die erhobenen Daten verschlüsselt übertragen werden, sodass diese nur den Berechtigten zugänglich sind. In Abhängigkeit der jeweiligen Art und des Umfangs der Datenerfassung können weitere Maßnahmen zu beachten sein. Eine weitere Herausforderung bei der Umstellung auf digitale Wasserzähler ist, dass Wasserversorger häufig mit Widersprüchen betroffener Wasserkunden konfrontiert werden, die sich gegen einen Einbau der neuen Zähler wehren wollen. Selbst, wenn solche Widersprüche in aller Regel unbegründet sind, behindern sie einen reibungslosen Projektablauf und verursachen Mehraufwand. Um dies weitestgehend zu verhindern, sind eine rechtskonforme Umsetzung sowie eine kluge Informationspolitik im Voraus entscheidend.
Bisher haben viele Wasserversorger die Umrüstung auf digitale Wasserzähler aufgrund der datenschutzrechtlichen Unsicherheiten gemieden. Mittlerweile steht fest, dass dies kein Hinderungsgrund mehr ist. Dennoch wird ein erfolgreicher Umstieg nur gelingen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen beachtet und eingehalten werden.
Wenn Sie rechtliche Fragen zum Einsatz digitaler Wasserzähler in der öffentlichen Trinkwasserversorgung haben, sprechen Sie uns an.