Fälligkeit der Steuern und Abgaben am 15.11.2025 - 4. Quartal 2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Gemeinde Calden erinnert hiermit alle Abgabepflichtigen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, an die rechtzeitige Überweisung, der am 15.11.2025 fällig werdenden Steuern (Grund-, Gewerbe– und Hundesteuer) und Gebühren (Wassergeld, Kanal- und Müllgebühren).

Fälligkeit der Steuern und Abgaben am 15.11.2025 - 4. Quartal 2025

Geben Sie zur Vermeidung von Fehlbuchungen bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck unbedingt das in dem Abgabenbescheid abgedruckte Kassenzeichen und die Art der Abgaben (z.B. Grundstücksabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer) an.

Bei verspäteter Zahlung werden die gesetzlich festgelegten Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet. Außerdem müssen die rückständigen Beträge nach gebührenpflichtiger Anmahnung im Verwaltungszwangsverfahren kostenpflichtig eingezogen werden. Ersparen Sie sich daher die Mahngebühren, Säumniszuschläge sowie die unter Umständen anfallenden Zwangsvollstreckungskosten, und zahlen Sie bitte pünktlich.

Am einfachsten ist es für Sie, uns eine Einzugsermächtigung für Ihre Abgaben zu erteilen. In diesem Fall überwachen wir die Zahlungstermine für Sie und ziehen die Beträge bei Fälligkeit von Ihrem Konto ein. Mahngebühren und Säumniszuschläge können so nicht mehr anfallen und unnötiger Ärger vermieden werden. Das Formular zur Erteilung des SEPA Mandates finden Sie auch auf unserer homepage www.calden.de. Dieses können Sie uns gerne ausgefüllt und unterschrieben per E Mail an gemeindekasse@calden.de zukommen lassen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs beitragen würden und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Vertrauen.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, schreiben Sie uns eine Nachricht an kasse@calden.de. Sie erreichen uns auch telefonisch unter der Telefonnummer 05674/702-31 oder -37.