Geben Sie zur Vermeidung von Fehlbuchungen bei Ihrer Überweisung als Verwendungszweck unbedingt das in dem Abgabenbescheid ausgedruckte Kassenzeichen und die Art der Abgaben (z.B. Grundstücksabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer) an.
Bei verspäteter Zahlung wird der gesetzlich festgelegte Säumniszuschlag berechnet. Außerdem müssen die rückständigen Beträge nach gebührenpflichtiger Anmahnung im Verwaltungszwangsverfahren kostenpflichtig eingezogen werden. Ersparen Sie sich daher die Mahngebühren, Säumniszuschläge sowie unter Umständen Zwangsvollstreckungskosten, und zahlen Sie bitte pünktlich.
Am einfachsten ist es für Sie, uns eine Einzugsermächtigung für Ihre Abgaben zu erteilen. In diesem Fall überwachen wir die Zahlungstermine für Sie und ziehen die Beträge bei Fälligkeit von Ihrem Konto ein. Mahngebühren und Säumniszuschläge können so nicht mehr anfallen und unnötiger Ärger vermieden werden.
Falls Sie am Einzugsverfahren teilnehmen möchten, bitten wir Sie, das Formular ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig an gemeindekasse@calden.de zukommen. Das Formular zur Erteilung des SEPA Mandates finden Sie auf unserer homepage www.calden.de.
Wir würden uns freuen, wenn Sie zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs beitragen würden und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Vertrauen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, schreiben Sie uns eine Nachricht an kasse@calden.de. Sie erreichen uns auch telefonisch unter der Telefonnummer 05674/702-31 oder -37.