Fälligkeit der Steuern und Abgaben 3. Quartal 2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Fälligkeit der Steuern und Abgaben 3. Quartal 2025

Die Gemeindekasse erinnert hiermit alle Zahlungspflichtigen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, an die rechtzeitige Überweisung der am 15.08.2025 fällig werdenden Steuern (Grund-, Gewerbe– und Hundesteuer) und Gebühren (Wassergeld, Kanal- und Müllgebühren).

Geben Sie zur Vermeidung von Fehlbuchungen als Verwendungszweck unbedingt das in dem Bescheid ausgewiesene Kassenzeichen und die Art der Abgaben (z.B. Grundstücksabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer) an.

Am einfachsten ist es, uns eine Einzugsermächtigung für Ihre Abgaben zu erteilen. Wir werden für Sie die Zahlungstermine überwachen und die Beträge bei Fälligkeit von Ihrem Konto einziehen. Mahnungen, Säumniszuschläge und damit verbundener, unnötiger Ärger können so nicht mehr anfallen. Das Formular zur Erteilung des SEPA Mandates finden Sie auf unserer Homepage www.calden.de.

Wir würden uns freuen, wenn Sie zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs beitragen würden und bedanken uns bereits im Voraus für Ihr Vertrauen.