Die Gemeinde Calden weist alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, deren Gebäude möglicherweise noch über eine Trinkwasserleitung aus dem Baustoff Blei versorgt werden, auf die folgende wichtige Änderung in der Trinkwasserverordnung hin:
Nach den aktuellen Vorschriften zur Trinkwasserqualität, die in der aktuellen Trinkwasserverordnung (hier: § 17 TrinkwV) geregelt sind, müssen Bleileitungen bis spätestens 12. Januar 2026 ausgetauscht werden.
Besonders Gebäude, die vor den 1970er Jahren errichtet worden sind, können von dieser Änderung der Rechtslage betroffen sein. In diesen Fällen könnten sowohl die Anschlussleitungen im Außenbereich (sog. Hausanschlüsse) als auch die Trinkwasserinstallationen im Innenbereich noch aus Blei bestehen.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie, als Anschlussnehmer der öffentlichen Wasserversorgungsanlage, vorsorglich auf Ihre Mitwirkungspflichten hin und machen gleichwohl darauf aufmerksam, dass den Beauftragten der Gemeinde, welche sich auf ihr Verlangen hin auszuweisen haben, insbesondere im Verdachtsfall einer Anschlussleitung aus Blei der Zutritt zu den Anlagen zu gestatten ist.
Falls Ihnen bekannt ist, dass Ihr Gebäude noch über eine Bleileitung verfügt, teilen Sie uns dies bitte
bis spätestens zum 14. März 2025
telefonisch unter der Rufnummer 05674 / 702 - 0 mit, damit unser Wassermeister die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abstimmen kann.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mitwirkung und stehen Ihnen für Fragen und Beratungen gerne zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Calden
gez. Maik Mackewitz
Bürgermeister